Rente der Sozialkasse Bau

Verfasst von Manfred Loose. Veröffentlicht in Mitarbeiter und Rentenzahlung

Bekommt ein Arbeitnehmer, der auf dem Bau arbeitet die Zusatzrente?

Betriebe im Baugewerbe, und viele Gewerke darüber hinaus, müssen laut VTV, für die Mitarbeiter eine Betriebsrente bezahlen. Der Tarifvertrag ist „allgemeingültig“ erklärt, was bedeutet, dass alle Betriebe, die in diesem Bereich fallen, Zahlungspflichtig sind. Zur Zeit müssen von den Unternehmen zusätzlich 20,4% auf die Bruttolöhne der Arbeitnehmer gezahlt werden. Die Summe setzt sich aus dem Urlaubsgeld (15,3%), der Betriebsrente (3,2%) und der Ausbildungsabgabe (1,9%) zusammen.

 

Die Zusatzrente gilt nur für Betriebe aus den „alten“ Bundesländern, die „neuen“ Bundesländer haben nur die Ausbildungsabgabe und die Urlaubskasse.

Voraussetzung für den Erhalt der Rente ist:

  1.  

Für die volle Rente muss der Arbeitnehmer 220 Monate (18Jahre 4 Monate) an Beiträgen angesammelt haben. Die Mindestdauer für einen Anspruch sind 60 Monate bzw. 5 Jahre. (siehe Tabelle1)

 

  1.  

Der Arbeitnehmer muss mindestens 60 Monate bzw. 5 Jahre beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt gewesen sein. Vor 2003 musste der Arbeitnehmer 10 Jahre bzw. 120 Monate bei dem gleichen Unternehmer beschäftigt sein.

 

  1.  

Der Arbeitnehmer muss in den letzten 9 Jahren seiner Berufstätigkeit mindestens 60 Monate Beiträge durch den Arbeitgeber eingezahlt haben. Dabei gilt die Zeit der Arbeitslosigkeit mit maximal 30 Monaten, egal wie lange die Arbeitslosigkeit dauert. (siehe Tabelle 2)

 

Welcher Arbeitnehmer auf dem Bau erfüllt diese Voraussetzungen?

Nun haben verschiedenen Zeitungen wie die taz, Frankfurter Rundschau Wirtschaftsteil eine Untersuchung IQA-Institut der Universität Duisburg-Essen zur Rentenerwartung vorgestellt. Hier ging es darum, welche Berufsgruppen überhaupt das Rentenalter von 63 oder 65 in ihren Berufen erreichen.

Danach haben die „schriftschaffenden“ Berufe als z.B. kaufmännische oder „künstlerische“ Berufe ein Eintrittsalter von durchschnittlich 63 Jahre, während z.B. der Bauberuf Hoch-und Tiefbauer schon mit 57,6 Jahren aus dem Beruf ausscheidet. Gerade im Baubereich kommt vor der Rente eine längere Phase von Arbeitslosigkeit oder Krankheit. Das mittlere berufliche Austrittsalter ist z.B. bei den Maler und Lackierern mit 63,2 am Höchsten, wobei die Ausbauberufe mit 59,2 zu Buche schlagen; bei den Elektroberufen liegt das Austrittsalter bei 60,1.

Aus dieser Untersuchung wird deutlich, dass die Arbeitnehmer der Bauberufe das „normale“ Rentenalter von 65 Jahren nicht erreichen. Die Untersuchung der Stiftung hat weiterhin ergeben, dass die Arbeitnehmer der Bauberufe sehr früh aus dem Arbeitsleben Bau ausscheiden, wobei eine längere Phase der Krankheit und Arbeitslosigkeit folgt. Das führt wahrscheinlich dazu, dass die Bauarbeiter in den letzten 9 Jahren keine 60 Monate Beiträge erreichen können, was zu einer sehr geringen Zusatzrente aus der Soka Bau führen wird. Wie sich die einzelnen Rentenhöhen für die Bauarbeiter ergeben kann man aus der unteren Tabelle 2 entnehmen.

 

Mögliche Zusatz-Rente, wenn alle Bedingungen erfüllt sind. Tabelle 1

Alter des Versicherten
bei Eintritt des
Versicherungsfalls

Erreichte Wartezeiten

 

220 Monate

240 Monate

330 Monate

440 Monate

65 Jahre

59,90

72,15

80,40

88,70

64 Jahre

58,30

70,55

78,80

87,10

63 Jahre

56,70

68,95

77,20

85,50

62 Jahre

55,10

67,35

75,60

83,90

61 Jahre

53,50

65,75

74,00

82,30

60 Jahre und jünger

51,90

64,15

72,40

80,70

Erhöhung pro 12 Monate Weiterarbeit nach 65. Lebensjahr: 3,30
(Versicherungsfall muss nach Vollendung des 65. Lebensjahres eingetreten sein!)

Einmaliges Sterbegeld: maximal 920,35

 

Tabelle 2

Alter des Versicherten
bei Eintritt des
Versicherungsfalls

Erreichte Wartezeiten

 

60 Monate

120 Monate

180  Mo-nate

240 Monate

330 Monate

360 Monate

440 Monate

65 Jahre

5,99

10,18

11,98

36,08

40,20

64,32

70,96

64 Jahre

5,83

9,91

11,66

35,28

39,40

63,04

69,68

63 Jahre

5,67

9,64

11,34

34,48

38,60

61,76

68,40

62 Jahre

5,51

9,37

11,02

33,68

37,80

60,48

67,12

61 Jahre

5,35

9,10

10,70

32,88

37,00

59,20

65,84

60 Jahre und jünger

5,19

8,82

10,38

32,08

36,20

57,92

64,56

Alle Angaben in EUR.

 

Info aus der Internetseite der Soka-Bau

 

Aus dieser Untersuchung folgt, dass die Abgabe von 3,2 % des Bruttolohns durch die Unternehmer in Westdeutschland an die Soka-Bau zu hoch bemessen sein muss. Es stellt sich auch die Frage, wo das Geld, das nicht an die Arbeitnehmer ausgekehrt wird, weil diese die Voraussetzungen nicht erfüllen, bleibt!

Was hat das Sterbegeld mit der Zusatzrente zu tun? Die Krankenklassen haben das Sterbegeld abgeschafft, weil es nicht mehr zu finanzieren ist. Woher komme das Geld für das Sterbegeld? Es ist nach unserer Meinung nicht vereinbar mit den Zielen der Zusatzrente bzw. Rentenbeihilfe.

 

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