Ist die Allgemeinverbindlicherklärung unwirksam

Verfasst von Manfred Loose. Veröffentlicht in rechtliche Aspekte der Soka Bau

Ist die der Allgemeinverbindlicherklärung unwirksam??

Seit dem 16. August 2014 kann man die Unwirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) des VTV (Soka-Bau) nur noch in einem speziellen Verfahren angreifen. Hierfür ist nun allein das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg zuständig. Dort sind bereits einige Verfahren anhängig. Man muss wissen, dass die Gerichte in Berlin Brandenburg sehr viel sokafreundlicher sind als die Gerichte in Wiesbaden und das will etwas heißen.

Das bedeutet, dass in allen gerichtlich anhängigen Verfahren gegen die ULAK – unabhängig von der Instanz, in der das Verfahren sich befindet – in denen die Rechtmäßigkeit Allgemeinverbindlicherklärung gerügt wird, das Verfahren auszusetzen ist, wenn alle Vorfragen geklärt sind und eine Verurteilung des Unternehmers zu Zahlung erfolgen soll.

Zudem muss man wissen, dass die Statistik insoweit geändert wurde, dass es nicht einfach ist Zahlen zu bekommen. Auch die Zahlen aus den BMAS sind bewusst nicht nachvollziehbar.

Das Bundesarbeitsgericht hat bereits in mehreren Beschlüssen erklärt, wann und unter welchen Umständen eine Aussetzung zu erfolgen hat. Wichtig ist, dass die Unternehmer detailliert vortragen müssen, warum die AVE unwirksam ist. Nach diesseitiger Auffassung hat das Bundesarbeitsgericht die Hürden an den Vortrag der Unternehmen sehr hoch gesetzt, damit es kaum möglich ist Gegenargument zu finden

Am 27.02.2015 fand die erste mündliche Verhandlung dazu statt.

Das bedeutet, dass in allen gerichtlich anhängigen Verfahren gegen die ULAK – unabhängig von der Instanz, in der das Verfahren sich befindet – in denen die Rechtmäßigkeit Allgemeinverbindlicherklärung gerügt wird, das Verfahren auszusetzen ist, wenn alle Vorfragen geklärt sind und eine Verurteilung des Unternehmers zu Zahlung erfolgen soll.

Das Bundesarbeitsgericht hat bereits in mehreren Beschlüssen erklärt, wann und unter welchen Umständen eine Aussetzung zu erfolgen hat. Wichtig ist, dass die Unternehmer detailliert vortragen müssen, warum die AVE unwirksam ist. Nach diesseitiger Auffassung hat das Bundesarbeitsgericht die Hürden an den Vortrag der Unternehmen sehr hoch gesetzt.

Bis heute sind sehr viele Verfahren bei LAG Berlin-Brandenburg zur Klärung der Rechtmäßigkeit der AVE anhängig.

Wie nicht anders zu erwarten, hat sich schnell herausgestellt, dass das LAG Berlin-Brandenburg nicht objektiv ist. Das Gericht hat es sich einfach mit der Entscheidung gemacht, weil bereits das Hess. LAG zu den Zeiträumen eine zwar detaillierte aber falsche Entscheidung getroffen hatte.

In der mündlichen Verhandlungen entstand der Eindruck, als könne sich der Vorsitzende nicht vorstellen, dass das Bundesministerium mit falschen und/oder unzureichenden Zahlen das Quorum berechnet und deshalb muss das Ergebnis einfach zugunsten der Soka-Bau ausfallen.

Die Anträge der Unternehmer sind in erster Instanz zurück gewiesen worden. Jetzt muss das BAG entscheiden.

Mal sehen, ob hier wenigstens eine ernsthafte Prüfung durchgeführt wird.

Wir berichten über die weitere Entwicklung.

© Sokafrei e.V.

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