Für Solos gibt es Geld zurück

Verfasst von Manfred Loose. Veröffentlicht in Solounternehmer

Für Betriebe ohne Beschäftigte gibt’s es Geld von der Soka-Bau zurück

Betriebe ohne Beschäftigte oder Solounternehmer mussten seit 2015 eine Ausbildungsabgabe bezahlen, weil dies eine AVE so besagte, dies wurde vom Wirtschaftsministerium so entschieden. Die sollten bezahlen, weil sie ja ausgebildet wurden und Mitarbeiten einstellen könnte, die ausgebildet wurden, möglicherweise.

 

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit einer Entscheidung nun, ohne sich mit den Inhalten auseinander zu setzen, entschieden, dass die Arbeitsgerichte nicht zuständig sind, weil es an der Arbeitgebereigenschaft fehle. Es kann nur der als Arbeitgeber gelten, wenn dieser mindestens einen Mitarbeiter beschäftigt, alleine eine Beschäftigungsmöglichkeit reicht nicht aus. Die Soka-Bau müsse deshalb eine andere Gerichtsbarkeit wie z.B. die Amtsgerichte bemühen, damit sie ihre Interessen durchsetzen kann. Es existieren in Deutschland ca. 650 Amtsgerichte.

Die Soka-Bau hatte sogar inzwischen eine Härtefallregelung eingeführt, damit Sie die Ausbildungszwangsabgabe weiterhin umsetzen können, weil es viele Klagen gegen dies Abgabe gegeben hatte. Die große Mehrheit der Handwerkskammern fand die Regelung gut, weil sie von den Einnahmen profitiert, die Welle der Entrüstung war sehr groß, mehrere tausend Handwerksbetriebe stellten sich quer. Die Empörung der Handwerker war sehr groß, viele Kammern bekamen den Unmut zu spüren.

Was folgt daraus?

Da es über 600 Amtsgerichte in Deutschland gibt, hat die Soka-Bau die Ausbildungsabgabe zurückgezogen, weil das Risiko zu groß erschien. Sie hat beschlossen keine Mindestbeträge mehr einzuziehen.

Was ist nun mit den bereits bezahlten Beiträgen?

Die Soka-Bauhat nun Ende August auf ihrer Internetseite bekanntgegeben, dass die bislang geleisteten Mindestbeiträge seit 2015, inklusive der gezahlten Verzugszinsen "baldmöglichst" zurückerstattet werden. Für die Rückerstattung soll kein Antrag notwendig sein; die Soka-Bau erklärt weiterhin, dass die Erstattung automatisch erfolgen werde. Nach unseren Informationen werden auch alle Gerichtsverfahren gegen die Betriebe ohne Beschäftigte eingestellt, die bisher ruhend gestellt waren. Die Klagen werden in Gänze zurückgenommen.

Drucken