Soka Dach macht wieder Ärger

Soka Dach macht wieder Ärger

In letzter Zeit erreichen uns einige Anrufe von den Unternehmern ohne Beschäftigte, die beklagen, dass sie vermehrt von der Soka Dach angeschrieben werden, mit der Begründung, dass die „Solo`s“ verpflichtet sein sollen Informationen über ihren Betrieb preis zu geben, sogar mit % Angaben der Tätigkeit.

Dies ist mit Nichten so, 2017 hat das BAG entschieden, dass die Betriebe ohne Beschäftigte keine Arbeitgebereigenschaft besitzen und somit nicht dem VTV unterliegen.

Es wird berichtet, dass einige Handwerker sogar den damaligen Mindestbeitrag von ca. 50 € bezahlen. Dies ist auf jeden Fall nicht  korrekt und die Handwerker sollten dagegen vorgehen und Widerspruch einlegen und das gezahlte Geld zurückverlangen.

Eigentlich müsste hier die Handwerkskammer die Unternehmer beraten, das dies nicht korrekt ist, Sie bekommt jedeoch aus dem Topf der Soka einige Mio`s und hat ein Eigeninteresse.

Unser Tipp: Schreiben auf dem Brief der Soka, dass Sie nicht verpflichtet sind Daten preis zu geben, durch die BAG-Entscheidung!!!

Drucken

Für Solos gibt es Geld zurück

Für Betriebe ohne Beschäftigte gibt’s es Geld von der Soka-Bau zurück

Betriebe ohne Beschäftigte oder Solounternehmer mussten seit 2015 eine Ausbildungsabgabe bezahlen, weil dies eine AVE so besagte, dies wurde vom Wirtschaftsministerium so entschieden. Die sollten bezahlen, weil sie ja ausgebildet wurden und Mitarbeiten einstellen könnte, die ausgebildet wurden, möglicherweise.

Weiterlesen

Drucken

Achtung Solos aufgepasst die Mahnbescheide werden verschickt

Mahnbescheide für „Solounternehmer“ werden von den Arbeitsgerichten an die Unternehmer versendet!

Jetzt schnell handeln!

Sollten Sie einen Mahnbescheid vom Arbeitsgericht Wiesbaden (für Westdeutschland) oder vom Arbeitsgericht Berlin (für Ostdeutschland und Berlin) erhalten haben, dann müssen Sie wegen der kurzen Frist sofort Widerspruch einlegen. Dazu liegt ein rosa Vordruck des Arbeitsgerichtes bei. Sie müssen diesen schnell ausfüllen und sofort an das zuständige Arbeitsgericht versenden – nach Möglichkeit per Fax. Wenn Sie Mitglied bei unserem Partnerverband im IVEB sind, haben wir für Sie einen schriftlichen Widerspruch vorgefertigt erhalten oder können diesen runter laden. Der Verband wird von der Hamburger Kanzlei Böttcher anwaltlich vertreten. Dieser Vordruck erleichtert die Arbeit ungemein, weil die Arbeitsgerichte gleich wissen, mit wem der Schriftverkehr zu führen ist.

Weiterlesen

Drucken

keine großen Effekte durch die Liberalisierung in 2004

Veranstaltung am 25.4.216 in Berlin wurde die Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung vorgestellt

Ökonomische Effekte der Liberalisierung der Handwerksordnung von 2004

Die Veranstaltung war gut besucht, es wurden jedoch nur altbekannte Argumente ausgetauscht, d.h. ausgrenzen >Marktbereinigen, dann geht es den Handwerkern wieder besser.

Weiterlesen

Drucken

Das BAG und die Soka zerstören Existenzen

Die Soka und die Gerichte zerstören Existenzen von Mitarbeitern und Unternehmern

Durch die Ausweitung des VTV auf Betriebe die nicht zum Bauhauptgewerbe gehören, werden immer mehr Gewerke zur Zwangsabgabe verdonnert.

Vor allem das Bundesarbeitsgericht trägt durch merkwürdige Urteile dazu bei, dass die Betriebe nicht mehr verstehen, ob sie dazu gehören oder nicht. Die Trocknungsbetriebe waren lange Zeit nicht Sokapflichtig, wurden jedoch durch ein Urteil des BAG in den Tarifvertrag gezwungen einzuzahlen mit der absurden Begründung, das die Luft der störungsfreien Trockner auf das Gebäude wirkt und somit zur Instandhaltung des Gebäudes gehört. Ein recht bescheuertes Urteil.

Weiterlesen

Drucken

Weitere Beiträge ...