Soka Bau muss Beiträge zurück zahlen!?

„Soka-Bau zahlt angeblich Beiträge zurück“

Unter dieser Überschrift kursieren im Internet Texte darüber, dass Unternehmer die bereits gezahlten Beiträge von der Soka-Bau zurück verlangen können. Nach unserer Meinung ist dieser Tenor sehr gewagt und zur Zeit gar nicht möglich.

Richtig ist, dass sich eventuell das Hessisches Landesarbeitsgericht mit der Frage der Rechtmäßigkeit der Allgemeinverbindlicherklärung des VTV beschäftigen wird – klar ist dies allerdings noch nicht. Bei dieser grundsätzlichen Entscheidung wird sich das Gericht sehr schwer tun. Die Soka  wird bei einem negativen Urteil sicher in die Revision gehen, was bedeutet, dass das Bundesarbeitsgericht entscheiden muss. Das Bundesarbeitsgericht ist nicht bekannt dafür, dass es viele negative Entscheidungen gegen die Soak fällt; im Gegenteil. Es werden immer neue rechtlich sehr fragwürdige Wortbildungen wie z.B. fiktive Betriebsabteilung gebildet.

Erst nach dem Ergebnis der Prüfung ist ein Urteil zu erwarten – und dann steht noch die Frage im Raume, wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) entscheidet. Es ist allgemein bekannt, dass das BAG überwiegend zugunsten der Sozialkasse-Bau entscheidet.

Außerdem dürfen Sie nicht vergessen: Wenn Sie Erstattungen z.B. Urlaubsgeld oder Ausbildungsvergütung erhalten haben, werden diese keinesfalls noch einmal erstattet. Es kann daher lediglich um einige Prozentpunkte gehen. Es ist also völlig unklar wie die Rückerstattung aussehne kann bzw. wird.

Noch ist es viel zu früh, sich über die Erstattung von Beiträgen Gedanken zu machen. Lassen Sie sich nicht beirren. Es gibt noch keine Entscheidung darüber, dass die Allgemeinverbindlicherklärung rechtswidrig ist.

Sie sollten bei derartigen Versprechen vorsichtig sein, damit nicht mit Ihrem Namen merkwürdigkeiten geschehen!

 

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