BAG bestätigt den Wucherzins der Soka Bau

Bundesarbeitsgericht hält den hohen Zinssatz der Soka-Bau für in Ordnung

Am 03.07.2019 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden, dass der Zinssatz aus dem VTV in Höhe von 1 % pro Monat bzw. ab 01.01.2019 nun 0,9 % pro Monat – nicht gegen Treu und Glauben verstößt. Das macht einen fassungslos!  Der Jahreszins beträgt sage und schreibe 11,35%, da können die Banken nicht mithalten. Nach 4 Jahren ergibt sich ein Zins von 53,74%

Wieder einmal entscheidet das BAG zu Gunsten der Soka-Bau. Besonders schlimm ist dies, weil so ein Zinssatz nach einhelliger Meinung der Unternehmer, die diese Zinsen zahlen müssen, Wucher darstellt.

Dies ist auch unsere Rechtsauffassung. Im Rechtsverkehr in Deutschland kann kaum ein Unternehmer diese Höhe von Zinsen verlangen, ohne dass er „Ärger“ bekommt oder der Kunde jemand anderen beauftragt. Nur bei der Soka-Bau muss man zwangsweise diesen Wucher bezahlen, obwohl man keine Wahl hat!

Es wird wieder deutlich, wie das BAG der Soka Bau zuarbeitet. Eine Begründung hat das BAG im Übrigen nicht abgeben.

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Soka Bau weitet die Bereiche der Unternehmen aus

Wir stellern vermehrt fest, dass die Soka Bau, den VTV noch weiter auslegt, als früher.

Es werden nun Unternehmen mit Mahnnungen belegt, die eigentlich laut VTV gar keine Soka Bau Beiträge zahlen müssten, dazu gehören z.B. das Glaserhandwerk oder die Elektriker.

Hier versucht die Soka Bau verstärkt Betriebe anzuschreiben und diese zu verunsichern. Leider helfen die Steuerberater der Soka Bau in der Weise, dass diese "Glauben" dies sei richtig und melden die Betriebe fälschlicherweise an.

Auch die Heizuungsbauer gehören nicht zur Soka Bau.

Die oben genannten Unternehmen in diesen Bereichen sollten prüfen, ob sie fälschlicher Weise bei der Soka Bau angemeldet wurden. Eine Anmeldung erfolgt bereits mit dem Ausfüllen des Erfassungsbogens, der so gestaltet wurde, dass man nur falsch ausfüllen kann, typisch Soka Bau

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Erfassung der Solos in der Dachdeckerkasse

Erfassung der Solos in der Dachdeckerkasse,

Die Dachdeckerkasse behauptet, dass die Einzelunternehmer ohne Mitarbeiter, trotzdem Daten an die Kasse übermitteln müssen nach Zeitangaben verteilt. Das ist falsch!!

Das BAG hat in einem Urteil gesagt, dass die Solos keine Arbeitgeberfunktion haben und somit nicht zu der Kasse gehört, auch wenn sie aArbeiten ausführen, die Kassenpflichtig wären.

Nicht ausfüllen oder Daten weitergeben, egal wie nervig die Schreiben sind. Mit den Schreiben versuchen sie nur Druck auszuübern.

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wie finde ich als Unternehmer den richtigen Anwalt?

Qual der Wahl bei den Internetpräsentationen der Anwälte, die Soka-Bau Angelegenheiten bearbeiten

Oder: wie finde ich als Unternehmer den richtigen Anwalt?

Tja, durch das Internet wird vieles leichter, weil man nur bestimmte Stichworte im Netz angeben muss, um viele Resultate zu erhalten. Aber wie kann ich als Unternehmer abschätzen, wer wirklich Spezialist für Soka-Bau-Fragen ist?

Klar ist: es gibt immer mehr Anwälte, die sich mit der Soka-Bau beschäftigen und das im Internet präsentieren. Da es oft um sehr hohe Forderungen geht, glänzen auch die Augen der Rechtsanwälte.

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Es ist geschafft!

Es ist geschafft!

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einer richtungsweisenden Entscheidung zum Thema Ausbildungszwangsabgabe (Mindestbeitrag für die Ausbildung) entschieden, dass Unternehmer ohne Beschäftigte keine Ausbildungszwangsabgabe bezahlen müssen. Wieder einmal hat die Soka Bau eine Schlappe hinnehmen müssen.

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