Es ist geschafft!
Es ist geschafft!
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einer richtungsweisenden Entscheidung zum Thema Ausbildungszwangsabgabe (Mindestbeitrag für die Ausbildung) entschieden, dass Unternehmer ohne Beschäftigte keine Ausbildungszwangsabgabe bezahlen müssen. Wieder einmal hat die Soka Bau eine Schlappe hinnehmen müssen.
Zur Begründung führt das BAG aus, dass Unternehmer ohne Beschäftigte keine Arbeitgeber im tarifrechtlichen Sinne sind und deshalb nicht durch Tarifverträge gebunden werden können. Im Ausgangsfall ging es zunächst nur um die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte, denn Arbeitsgerichte sind nur für Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern zuständig. Das BAG hat es leicht gemacht und nicht wirklich entschieden, was aus dem Tarifvertrag gilt oder nicht; zumal das SokaSig die Ausbildungsabgabe benennt. Die Betriebe ohne Beschäftigte bzw. Solos werden nur deshalb nicht zur Zahlung herangezogen, weil die Soka Bau das Kostenrisiko vor den Amtsgerichten scheut.
Da die Ausbildungszwangsabgabe auch im Tarifvertrag geregelt ist, hat sich das BAG für unzuständig erklärt und die Sache an das zuständige Amtsgericht verwiesen.
Die Soka-Bau hat daraufhin entschieden, auf die Forderung nach der Ausbildungszwangsabgabe zu verzichten, weil es aus ökonomischen Gründen keinen Sinn macht, bei jedem Amtsgericht die Forderungen einzutreiben. Allein der Aufwand für Fahrten zu den einzelnen Gerichten (es gibt über 600 Amtsgerichte), den Gerichtskostenvorschuss und das Kostenrisiko für die gegnerischen Anwaltskosten haben die Soka-Bau zum Rückzug veranlasst.
Diese Entscheidung ist nach Aussage der Soka-Bau auch endgültig!
Was hat dies nun für die Einzelunternehmer und kleinere Unternehmer für Folgen:
Für Einzelunternehmer ohne Beschäftigte (Solos):
Die Soka-Bau nimmt alle Klagen zu den Ausbildungszwangsabgaben zurück. Wer bereits gezahlt hat, erhält eine Erstattung der gezahlten Beiträge.
Nur für kleinere Unternehmen mit wenigen gewerblichen Arbeitnehmern:
Die Soka-Bau verzichtet auf die Forderung des Mindestbeitrags in Höhe von 450/900 € für die Ausbildungszwangsabgabe für gewerbliche Arbeitnehmer. Für Unternehmen mit gewerblich Beschäftigten bedeutet dies, dass mit Erstattungen zu rechnen ist, wenn die Bruttolohnsumme unter ca. 42.000 € liegt und das Konto bei der Soka-Bau ausgeglichen ist. Sollten Sie bereits Zinsen bezahlt haben, müssen Sie darauf achten auch diese zurück zu bekommen.
Die Ansprüche zu bekommen ist nicht einfach, weil das Verfahren wieder einmal kompliziert ist!