Rente der Sozialkasse Bau

Bekommt ein Arbeitnehmer, der auf dem Bau arbeitet die Zusatzrente?

Betriebe im Baugewerbe, und viele Gewerke darüber hinaus, müssen laut VTV, für die Mitarbeiter eine Betriebsrente bezahlen. Der Tarifvertrag ist „allgemeingültig“ erklärt, was bedeutet, dass alle Betriebe, die in diesem Bereich fallen, Zahlungspflichtig sind. Zur Zeit müssen von den Unternehmen zusätzlich 20,4% auf die Bruttolöhne der Arbeitnehmer gezahlt werden. Die Summe setzt sich aus dem Urlaubsgeld (15,3%), der Betriebsrente (3,2%) und der Ausbildungsabgabe (1,9%) zusammen.

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Mitarbeiter und Rentenzahlung

Die Zahlung der unverfallbaren Rente ist natürlich an bestimmte Bedingungen geknüpft.

Es muss eine Gesamtwartezeit von 220 Monaten erreicht werden, damit überhaupt eine geringe Rente von ca. 59 € gezahlt wird.
Zudem muss in den letzen 9 Jahren vor dem Rentenbeginn wenigstens 60 Monate Beiträge gezahlt werden oder andere Anrechnungsmöglichkeiten gegeben sein. Bei z.B. Arbeitslosigkeit wird nur 30 Monate angerechnet, auch wenn dem Arbeitnehmer kein Verschulden anzulasten ist. Wer unterhalb der erforderlichen Monate liegt, bekommt nur 20%, also etwa 10 € Rente pro Monat.
Des weiteren existieren drei weitere Voraussetzungen die wesentlich sind für die Erteilung der Rente:

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