Rente der Sozialkasse Bau
Bekommt ein Arbeitnehmer, der auf dem Bau arbeitet die Zusatzrente?
Betriebe im Baugewerbe, und viele Gewerke darüber hinaus, müssen laut VTV, für die Mitarbeiter eine Betriebsrente bezahlen. Der Tarifvertrag ist „allgemeingültig“ erklärt, was bedeutet, dass alle Betriebe, die in diesem Bereich fallen, Zahlungspflichtig sind. Zur Zeit müssen von den Unternehmen zusätzlich 20,4% auf die Bruttolöhne der Arbeitnehmer gezahlt werden. Die Summe setzt sich aus dem Urlaubsgeld (15,3%), der Betriebsrente (3,2%) und der Ausbildungsabgabe (1,9%) zusammen.