Innungen haben eigene Tarifverträge

Mindestlohn Bau vermeiden

Metallinnung NRW Fachverband Metall
Mitgliedsbetriebe fallen nicht unter die Allgemeingültigkeitserklärung

In der Bauwirtschaft sind Bau-Mindestlöhne zwingend. Der hierzu von der Bauwirtschaft ausgehandelte Tarifvertrag wurde bundesweit für allgemeinverbindlich erklärt. Unter den Anwendungsbereich fallen zunächst alle am Bau tätigen Betriebe, so auch Stahl- und Metallbauer. Danach müssen Sie für ungelernte Mitarbeiter mindestens 11,05 Euro und für angelernte Mitarbeiter mindestens 13,25 Euro (Stand 2012) zahlen. Das liegt erheblich über den Tarifen des Metallhandwerks und entspricht für Angelernte der Lohngruppe 4 im Metallhandwerk. Diese Lohngruppe ist für gelernte und besonders qualifizierte Mitarbeiter vorgesehen. Hier wird den Betrieben also versucht, ein wesentlich höheres Lohnniveau aufzuzwingen.

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