Achtung Solos aufgepasst die Mahnbescheide werden verschickt

Mahnbescheide für „Solounternehmer“ werden von den Arbeitsgerichten an die Unternehmer versendet!

Jetzt schnell handeln!

Sollten Sie einen Mahnbescheid vom Arbeitsgericht Wiesbaden (für Westdeutschland) oder vom Arbeitsgericht Berlin (für Ostdeutschland und Berlin) erhalten haben, dann müssen Sie wegen der kurzen Frist sofort Widerspruch einlegen. Dazu liegt ein rosa Vordruck des Arbeitsgerichtes bei. Sie müssen diesen schnell ausfüllen und sofort an das zuständige Arbeitsgericht versenden – nach Möglichkeit per Fax. Wenn Sie Mitglied bei unserem Partnerverband im IVEB sind, haben wir für Sie einen schriftlichen Widerspruch vorgefertigt erhalten oder können diesen runter laden. Der Verband wird von der Hamburger Kanzlei Böttcher anwaltlich vertreten. Dieser Vordruck erleichtert die Arbeit ungemein, weil die Arbeitsgerichte gleich wissen, mit wem der Schriftverkehr zu führen ist.

 

Wenn Sie kein Mitglied im IVEB sind, nehmen Sie den rosa Vordruck und beauftragen sinnvoller Weise hinterher die Kanzlei Böttcher, die bereits einige Verfahren gegen die Soka gewonnen hat – dies ist selbstverständlich auch möglich.

Nach dem das Arbeitsgericht den Widerspruch erhalten hat, wird es einen Gütetermin geben. Spätestens dann sollten Sie die Angelegenheit an die Kanzlei abgeben, da es hier grundsätzlich um dieses Problem der Ausbildungsabgabe geht. Die Zahlungen werden sich sonst über mehrere Jahre hinstrecken und zwar über 900 €.

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