Tipps

Tipps, wie verhalte ich mich zur ZVK Soka Bau richtig

* Wir stellen z.Z. vermehrt fest, dass die "kostenlosen" Tipps einiger Anwälte oft nicht korrekt sind und die Betriebe in die falsche Richtung bringen, besonders die falsche Beratung in Handwerkseinordnungen können Probleme bei den Handwerkskammern bringen! Außerdem werden nicht alle Betriebe so ohne weiteres in die Malerkassen aufgenommen.

* Achtung, Soka-Bau (ULAK) versendet wieder Mahnbescheide!
Aktuell beantragt die Soka-Bau (ULAK) bei den Arbeitsgerichten in Wiesbaden und Berlin wieder Mahnbescheide. Gegen diese können Sie innerhalb einer Woche Widerspruch einlegen.

* Auch wenn Sie dem VTV unterfallen und generell verpflichtet sind, Beiträge an die ULAK zu zahlen, sollten Sie aber trotzdem immer dann, wenn Sie den Eindruck haben, der geforderte Betrag ist zu hoch, Widerspruch einlegen.
Wir konnten schon vielen Unternehmen helfen, Beträge zu sparen, da die ULAK in der Regel zu hohe Beiträge verlangt. Immerhin wurden in allen Verfahren mehr als die Anwaltskosten eingespart!

Soka Bau geht nun auch verstärkt an Einzelunternehmer ohne Mitarbeiter ran!
Einzelunternehmer, die keine (gewerblichen) Mitarbeiter beschäftigen, bekommen derweil ebenfalls Post von der ZVK/Soka Bau, obwohl es keine Mitarbeiter gibt.
Die Unternehmer sollten die Anschreiben der Soka ernst nehmen und sich unverzüglich dagegen wehren bzw. sofort Widerspruch gegen die Erfassung einlegen.
Auf keinen Fall den Erfassungsbogen ausfüllen, sondern formlos an die Soka schreiben, dass keine Mitarbeiter vorhanden sind und auch in absehbarer Zeit keine eingestellt werden.
Diese Schreiben sogfältig aufbewahren, damit Sie vor Gericht beweisen können, dass Sie rechtzeitig darauf hingewiesen haben.

Im Zweifel lassen Sie sich von einem Anwalt beraten, der sich auskennt. Leider werden immer mehr Anwälte auf die für sie lukrative Thematik aufmerksam und verursachen viele Fehler und falsche Urteile. Davon profitieren nur diese tariflichen Sozialkassen.

Das Erfassungsblatt (früher Stammblatt) auf keinen Fall ausfüllen! Sollten Sie Post von der Soka Bau bekommen, antworten Sie formlos auf dem eigenen Briefpapier antworten.

Holen Sie sich rechtlichen Rat ein von einem Anwalt, der sich mit der Soka Bau auskennt, denn ein falsch ausgefülltes Erfassungsblatt oder ein falsch fomuliertes Anschreiben kann meist nur schwerlich zurückgenommen werden. Das Erfassungsblatt hat eine hohe Beweiskraft, weil es ja von Ihnen ausgefüllt wurde.

Sollte der Zoll eine Kontrolle durchführen, fragen Sie einen Anwalt der darauf spezialisiert ist, wie Sie sich verhalten sollen oder melden sich bei uns. Der Zoll überzieht seine Kompetenz, was die Prüfung der Soak angeht. Wir machen die Erfahrung, das vor Gericht viele Ermittlungen falsch bis stümperhaft sind. Deshalb sollte man immer gegen den Zoll wehren.

Die Soka Bau/ZVK darf keine Kontrollen Ihrer Personalunterlagen durchführen. Auch die sogenannten Berater der ZVK nicht. Nur das Arbeitsamt oder der Zoll dürfen dies. Leider kennen sich die Prüfer nicht immer aus. Auch hier sollten Sie vorher einen Anwalt der sich auskennt kontaktieren.

Sie sollten sich dagegen wehren, wenn die Soka Bau/ZVK versucht, Ihren Betrieb in einzelne Teile zu zergliedern und eigenständige Abteilungen gegen Ihren Willen durchsetzen will. Die Soka Bau/ZVK versucht so, Teile Ihres Betreibs sokabaupflichtig werden zulassen. Nicht immer ist die Betriebsabteilung gerechtfertigt.

Wenn Sie eine Nachzahlung an die Soka Bau zu leisten haben, können Sie über die Bank ein Darlehen aufnehmen und eine Treuhandvereinbarung mit der Soka Bau treffen. Die Soka Bau erklärt, wieviel sie von dem gesamten Betrag wieder zurück zahlt. Ab 20013 gilt das Aufrechnungsgebot, was bedeutet, dass Sie nur noch den Differenzbetrag bezahlen müssen und nicht mehr die 14,3% Ulak; dies gilt auch für Altfälle.

Beantworten Sie die Schreiben der Soka Bau möglichst sofort, also ohne Verzögerung und notieren Sie das Eingangsdatum des Briefes. Bewahren Sie Ihr Antwortschreiben an die Soka Bau auf, damit Sie auf Rückfragen reagieren können.

Lassen Sie es nicht zu einer Überreaktion kommen, bleiben Sie gelassen, auch wenn es schwer fällt. Lassen Sie sich lieber von einem Fachanwalt, der sich mit dem Thema Soka Bau auskennt, beraten. Allerdings vorher die Kosten klären.

Glaserarbeiten sind nicht in jedem Fall Soka frei, weil es darauf ankommt, welche Tätigkeiten genau durchgeführt werden wie z.B. Einbau von Glasfenstern in Fenstrerrahmen und ob es Fachkräfte wie Gesellen durchführen oder nicht.

Wer nicht zur Soka als "Mischbetrieb" gehören will, sollte darauf achten, dass die Berufsgenossenschaft nicht Bau BG ist und in eine andere BG wechseln.

Firmen aus den EU-Ausland werden von der Soka benacheiligt.

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