Neuer VTV (Auszug)
Der VTV Bau 2019 ist nun für allgemeinverbindlich erklärt worden
Es hat dieses Mal sehr lange gedauert, bis der VTV für allgemeinverbindlich (AVE) erklärt wurde. Wahrscheinlich wollte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales keine Fehler machen.
Folgendes hat sich mit der AVE auch für Unternehmer, di in keinem Unternehmerverband organisiert haben, geändert, wobei nur die wesentlichen Änderungen dargestellt werden:
- Die ULAK verlangt ab jetzt auch von den sog. Soloselbständigen (Betriebe ohne Beschäftigte), dass diese Meldungen an die Soka-Bau machen (sog. „Nullmeldungen“).
- Senkung der Beiträge für Angelstellte: alte Bundesländer und Westberlin zahlen wieder 69,00€ (statt vorher 79,50 €), neue Bundesländer und Ostberlin zahlen nur 25,00 €.
- Die Verzugszinsen sinken um 0,1 % auf 0,9 % für jeden angefangenen Monat des Verzugs.
- Die Verjährungsfrist wurde von 4 auf 3 Jahre verkürzt und gilt für Forderungen ab 01.01.2015; davor gilt die 4 jährige Verjährungsfrist.
Die Soka versucht weiterhin die Soloselbständigen zu ärgern, weil sie verlangt, dass diese eine Meldung machen, dabei hat das BAG in einem Urteil gesagt, dass die „Solos“ keine Arbeitsgeber sind und deshalb nicht unter den VTV fallen. Die Solos sollten sich dagegen wehren.
Es wurde auch Zeit, dass für die Angestellten der Betrag reduziert wurde.
Die Zinsen von 0,9% pro Monat sind immer noch Wucherzinsen.
Die Reduzierung auf 3 Jahre rückwirkend sind immer noch eine Frechheit.