Rechtliche Problematik der ZVK Soka Bau

Rechtliche Problematik mit der ZVK oder Soka Bau

Der Tarifvertrag, der die Zwangsbeiträge der Baubetriebe und deren Ausmaß bestimmt, hat keine gesetzliche Grundlage, sondern wurde nur durch das Arbeitsministerium für allgemein gültig erklärt. Das hat die Wirkung, dass alle Gewerke die am Bau arbeiten , auch kleine Betriebe, die gewerbliche Mitarbeiter beschäftigen, Beiträge an die Soka-Bau bzw. ZVK abführen müssen, was zusätzliche Lohnkosten von 16,6% - Neue Bundesländer bis 26,1% Berlin West - beinhaltet.

Da der Tarifvertrag so allgemein und weit gefasst ist, nutzten die Gerichte, leider bis zum Bundesverfassungsgericht (BVerfG) den Spielraum zusätzlich für weite Auslegungen.

Um dies zu verdeutlichen nehmen wir einmal den Begriff „Bohren“, der alle Arbeiten umfasst, was „bohren“ beinhaltet. Genau genommen gehören die Zahnärzte auch zur Soka-Bau, weil sie ebenfalls bohren. Bis jetzt ist unseres Wissens die Soka-Bau noch nicht darauf gekommen. Dies würde jedoch nur für beschäftigte und nicht selbständige Zahnärzte gelten.

Wir wollen versuchen, die Fehlentwicklung der gerichtlichen Entscheidungen wieder in eine vernünftige Bahn zu lenken.

Weiterhin können wir uns des Verdachts nicht erwehren, dass das Eintreiben der Beiträge in einer Summe, was bei einer rückwirkenden Feststellung schnell 5-stellige Summen beinhalten kann und der Weigerung von Ratenzahlung, als bewusstes in den Ruin  treiben von Betrieben gewollt wird. Wir halten dies für sehr bedenklich, weil auch die Gerichte dem keinen Einhalt gebieten.

Bei Schwierigkeiten kontaktieren Sie uns!

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