Gutes BAG-Urteil gegen die Soka
Ein gutes Grundsatzurteil des BAG vom 21.9.2016
Wir bekämpfen die Soka-Bau seit ca. 12 Jahren. Wir vertreten die Rechtsauffassung, dass die Soka-Bau keine Daseinsberechtigung mehr hat, weil die Beiträge – vor allem die Ulak mit über 15% - viel zu hoch sind.
Jetzt wurde uns zumindest für die Jahre 2008-2010 und 2014 Recht gegeben. Dies ist ein großer Erfolg und ein Meilenstein gegen diese Institution. Das BAG muss jetzt noch über die Jahre 2011-2013 entscheiden. Wir erwarten den Gerichtstermin im Frühjahr des nächsten Jahres. Das BAG hat sich intensiv mit den Rechtsfragen beschäftigt und stellte in der mündlichen Verhandlung die Tariffähigkeit der Arbeitgeberverbände in Frage. Dies stellt eine Ohrfeige für den ZDB und den HDI dar.
Aber auch die Tatsache, dass dem BMAS große Schlampereien bei der Feststellung des bis 2014 notwendigen Quorums von 50 % vorgeworfen wurden, stellt eine schwere Niederlage für das BMAS dar. Das BAG führt in den Presseerklärungen aus: "Jedoch gibt es keine tragfähige Grundlage für die Annahme des BMAS, dass zum Zeitpunkt des Erlasses der AVE 2014 (und 2008-2010 - Anmerkung von mir) in der Baubranche mindestens 50 % der unter den Geltungsbereich des Tarifvertrags fallenden Arbeitnehmer bei tarifgebundenen Arbeitgebern beschäftigt waren."
Diese Aussage des BAG´s ist auch eine Abstrafung der Arbeitsgerichte und Landesarbeitsgerichte in Berlin, Wiesbaden und Frankfurt, die immer wieder die Tariffähigkeit noch das Quorum in Frage gestellt haben, obwohl es in verschiedenen Schriftsätzen beides gerügt wurde.
Obwohl Recht und Gerechtigkeit nicht miteinander zu tun haben, hat die Gerechtigkeit am 21.09.2016 gesiegt!
Wehren Sie sich!
Jetzt gibt es gute Chancen gegen die Soka zu gewinnen