Soka Bau Grundsätzliches
Grundsätzliches zur Sozialkasse Bau
Häufig sollen im Geltungsbereich der Bautarifverträge rückwirkend hohe Beiträge an die Zusatzversorgungskasse Bau / Sozialkassen Bau (Sokabau) abgeführt werden.
Bei der Sozialkasse Bau handelt es sich nur um eine gewöhnliche Versicherung (jetzt Aktiengesellschaft) und nicht um eine staatliche Einrichtung. Aufgrund ihrer Firmierung als “Sozialkasse” bedient sie sich umfangreicher Unterstützung anderer Sozialkassen und beschafft sich insoweit Informationen gegen die Arbeitgeber und Unternehmen, die widerlegt werden müssen. Die Grundlage ist ein sogen. VTV Bautarifvertrag der vom Bundesarbeitsministerium für allgemeingültig erklärt wurde, was besagt, dass alle Baubetriebe diesem Vertrag unterliegen, auch wenn der Betrieb klein ist und nicht im Arbeitgeberverband vertreten ist. Besonders hervorzuheben ist, dass die “Sozialkasse” keine Sozialversicherungskasse ist.